Informationen zur italienischen ‚Black-List‘ Erklärung:
MODELLO DI COMUNICAZIONE DELLE
OPERAZIONI CON SOGGETTI
AVENTI
SEDE, RESIDENZA O DOMICILIO IN PAESI A FISCALITÀ PRIVILEGIATA
Ab dem 01.07.2010 müssen Sie für Rechnungen, welche Sie aus der Schweiz erhalten,
eine digitale Erklärung an das Finanzamt senden, welche Ihre und meine
Firmendaten sowie den Rechnungsbetrag enthält.
Meine Daten werden wie hier angezeigt ausgefüllt:

Wir geben für Sie den Versand der ‚Black-List‘ kostenlos in Auftrag falls Sie
das wünschen (bitte uns mitteilen). Sie erhalten dann die Bestätigung per
E-Mail oder per Fax.
Am Anfang 2011 tritt das neue Gesetzt zur
Unternehmens-Identifikationsnummer (auch MwSt.-Nr.) in Kraft. Für eine
Übergangsfrist von 3 Jahren kann wahlweise die 6-stellige 746642 benutzt
werden. Ab 2014 gilt die neue CHE-115.662.311. Das Rundschreiben finden Sie hier.

Hier können Sie die Bestätigung der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau
herunter laden, welche die ‚normale‘ Steuerveranlagung meiner Firma in der
Schweiz attestiert, sollten Sie davon einmal Bedarf haben: Attest
herunter laden
Hier können Sie die 2-seitige ‚Black-List‘ Erklärung
herunter laden und hier die ganze
Bestimmungen der Agentur der Einnahmen.