Informationen zur italienischen ‚Black-List‘ Erklärung:

MODELLO DI COMUNICAZIONE DELLE OPERAZIONI CON SOGGETTI

AVENTI SEDE, RESIDENZA O DOMICILIO IN PAESI A FISCALITÀ PRIVILEGIATA

Ab dem 01.07.2010 müssen Sie für Rechnungen, welche Sie aus der Schweiz erhalten, eine digitale Erklärung an das Finanzamt senden, welche Ihre und meine Firmendaten sowie den Rechnungsbetrag enthält.

Meine Daten werden wie hier angezeigt ausgefüllt:

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: I:\CC\WebSites\Mastersoft\Material\Photoshop\DatiAnagrafici.PNG

 

Wir geben für Sie den Versand der ‚Black-List‘ kostenlos in Auftrag falls Sie das wünschen (bitte uns mitteilen). Sie erhalten dann die Bestätigung per E-Mail oder per Fax.

Am Anfang 2011 tritt das neue Gesetzt zur Unternehmens-Identifikationsnummer (auch MwSt.-Nr.) in Kraft. Für eine Übergangsfrist von 3 Jahren kann wahlweise die 6-stellige 746642 benutzt werden. Ab 2014 gilt die neue CHE-115.662.311. Das Rundschreiben finden Sie hier.

 

 

Hier können Sie die Bestätigung der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau herunter laden, welche die ‚normale‘ Steuerveranlagung meiner Firma in der Schweiz attestiert, sollten Sie davon einmal Bedarf haben:  Attest herunter laden

 

Hier können Sie die 2-seitige ‚Black-List‘ Erklärung herunter laden und hier die ganze Bestimmungen der Agentur der Einnahmen.